Gefängnisstrafe für Drogenhändler

Verurteilte Reschitzaer bezogen die Drogen aus Holland und vom Balkan

Reschitza – Das Urteil des Kreisgerichts Karasch-Severin gegen die drei Drogenhändler, die im Spätsommer 2016 in die Fänge der Drogenfahnder geraten sind, steht fest: alle drei müssen ins Gefängnis. Ihre Präventivhaft seit dem 20. September, als sie erwischt wurden, wird ihnen von der Haftzeit, zu der sie nun verurteilt wurden, abgezogen.
Iosif Cismariu, der nicht nur mit Risikodrogen handelte, sondern auch selber ein Drogenkonsument war, wurde wegen Handel mit Risikodrogen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem werden ihm die Zivilrechte für die kommenden drei Jahre abgesprochen. Für den Besitz von Risikodrogen zum selbstdeklarierten Eigenkonsum auf Dauer verurteilte ihn das Gericht zu weiteren drei Monaten Gefängnisstrafe. Daraus ergab sich in der Erwägung des Kreisgerichts Karasch-Severin, beim Zusammenlegen der Strafen, insgesamt eine Haftstrafe von zwei Jahren und einem Monat.

Sorin-Octavian Micşa wurde wegen Handel mit Risikodrogen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Bürgerrechte sind ihm für drei Jahre abgesprochen worden. Weitere sechs Monate Haft sprach das Gericht gegen ihn wegen Langzeit-Drogenbesitz aus sowie wegen Besitz von Risikodrogen zum Eigenverbrauch. Zusammengenommen verurteilte ihn das Gericht zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Die Ausübung der Bürgerrechte wurde ihm auf drei Jahre untersagt. Marius Coadă befand sich innerhalb einer Bewährungsfrist für eine dreijährige Gefängnisstrafe, als er beim Besitz und Handel mit Risikodrogen erwischt wurde. Folglich muss er nun, neben dem fürs jüngste Delikt ausgesprochenen Gerichtsurteil über ein Jahr und sieben Monate Gefängnis auch die früher gegen ihn ausgesprochene Haft antreten, begibt sich also für vier Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Auch ihm sind die Bürgerrechte für drei Jahre abgesprochen worden. Bisher hat keiner der drei innerhalb der auf zehn Tage angesetzten Frist Einspruch gegen sein Urteil eingelegt.