Gerichtsstreit um geliehene Baba-Werke

Temeswar - Die 27 Werke des rumänischen Malers Corneliu Baba, die das Kunstmuseum Temeswar dem Nationalen Museum für Kunst in Bukarest hätte rückerstatten müssen, bilden nun das Sujet eines Gerichtsstreits zwischen den beiden Kultureinrichtungen. Das Nationale Museum für Kunst in Bukarest hat das Temeswarer Kunstmuseum und den Temescher Kreisrat, Träger der Temeswarer Kulturinstitution, wegen Nichteinhaltung des Leihvertrags und nicht zeitgerechter Rückerstattung der geliehenen Werke vor Gericht zitiert.

Seine Unzufriedenheit drückte die Leitung des Nationalen Museums für Kunst bereits Ende des vergangenen Jahres aus, als sie infolge einer Bestandaufnahme des Temeswarer Kunstmuseum feststellen musste, dass vier der Corneliu-Baba-Werke, die es der Institution aus der Bega-Stadt geliehen hatte, im Depot aufbewahrt werden und nicht ausgestellt sind, wie es der Leihvertrag vorsah (die ADZ berichtete). Da sich der Museumsleiter aus Temeswar, Victor Neumann, offensichtlich weigerte, alle Klauseln des Leihvertrags einzuhalten, forderte die Einrichtung aus Bukarest alle 27 geliehenen Werke zurück. Für die Kosten müsse die Einrichtung aus Temeswar aufkommen, hieß es. Die Leihgabe hätte bis Ende März in Bukarest eintreffen müssen, dies geschah aber nicht.