Gerichtsurteile im Zöllnerprozess

Kein Strafvollzug für angeklagte Zöllner

Temeswar - Nachdem der viel Aufsehen erregende Zöllnerprozess in der Westregion, wie in der ADZ berichtet, am 9. April 2012, das heißt nach mehr als einem Jahr, seinen ersten Verhandlungstermin erlebte, erließ der Appellationshof Temeswar nun auch sein erstes Gerichtsurteil: Sechs der Angeklagten aus der Akte Morawitza 1 bzw. ein Teil der am 9. Februar 2011 am Banater Grenzübergang Morawitza verhafteten Zöllner kamen nun eigentlich sozusagen mit einem blauen Auge davon.

Die Anklage lautete auf Korruption bzw. Annahme von Schmiergeldern und auf Schmuggel. Da sie jedoch die Vergehen der Antikorruptionsbehörde DNA eingestanden haben, gewährte die Justiz den Angeklagten im Endeffekt eine Reduzierung der Strafe von einem Drittel. Ein einziger Angeklagter, und zwar der serbische Zigarettenschmuggler Petkovic Sinisa erhielt eine Haftstrafe mit Strafvollzug bzw. drei Jahre und vier Monate Haftstrafe.

Die Zöllner Adrian Uiuiu und Gheorghe Verdeţ wurden zu je drei Jahren Haftstrafe auf Bewährung, die Zöllner Lucian Mitroi, Răzvan Mitroi und Marius Marta auf jeweils ein Jahr und zehn Monate Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Gerichtsinstanz wird noch die Entschädigungen bestimmen müssen , die jeder der Verurteilten für die verursachten Schäden an das Staatsbudget zu überweisen hat.

Die Aktion der Antikorruptionsbehörde DNA vom Februar 2011 war bestimmt einer ihrer aufwendigsten nach ihrer Gründung. An diesem Großplan waren ungefähr 1500 Personen aus dem ganzen Land beteiligt. Deren Unterbringung und Einsatz, vor allem die hauptsächliche Nacht-und-Nebelaktion am 9. Februar mit schwerbewaffneten Maskierten und Hubschraubern, waren letztlich mit hohen Kosten verbunden.

Die erste Zahl der an der Westgrenze Verhafteten belief sich auf 38. Die Anklageschrift hatte insgesamt 55.000 Seiten. Der Gesamtwert der von den Grenzpolizisten und Zöllnern kassierten Schmiergelder wurde von DNA mit 82.000 Euro angegeben. Der Sachschaden, der dem rumänischen Staat durch die Nichtbezahlung der Zollgebühren zugefügt worden wäre, belief sich auf mehr als drei Millionen Euro.

Das Hauptziel der DNA bzw. die Zerschlagung des Zigarettenschmuggels an der Westgrenze scheint mit der gesamten Aktion nicht erreicht zu sein. Der Zigarettenschmuggel funktioniert weiter, da die Schmuggler und ihre Helfer neue Wege und Mittel gefunden haben.