Grundstückspflege oder Strafe

Hermannstadt - Den Zustand der im Privatbesitz befindlichen Grundstücke in Hermannstadt/Sibiu prüft die dem Bürgermeisteramt untergeordnete Lokalpolizei auch dieses Jahr zwecks Ermittlung der ungepflegten oder möglicherweise für die Bürger gefährlichen Flächen. Bei der Feststellung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Pflege der Grundstücke und der Unterlassung der vorgeschriebenen Maßnahmen wird den jeweiligen Eigentümern, entsprechend eines Beschlusses des Hermannstädter Stadtrates aus dem Jahr 2017, eine Erhöhung der Grundsteuer um 500 Prozent auferlegt.

„Das Erscheinungsbild unserer Stadt ist uns wichtig. Das Bürgermeisteramt Hermannstadt bemüht sich, Straßen und Wohnviertel zu modernisieren, den öffentlichen Grund zu reinigen und die Grünflächen zu pflegen aber auch die Bürger müssen ihren Teil für dieses Erscheinungsbild durch die Pflege ihrer Grundstücke tun. Wie haben die Lokalpolizei angewiesen, den Zustand dieser Grundstücke auch unter den schwierigen Umständen der Notsituation und der aktuellen Alarmsituation zu ermitteln und die Bürger über ihre Pflichten der Gemeinschaft gegenüber zu informieren“, so die Bürgermeisterin Astrid Fodor.

Seit Anfang des Jahres hat die Lokalpolizei 13 ungepflegte Grundstücke ermittelt. Die Eigentümer wurden in einem ersten Schritt abgemahnt, sodass sechs Grundstücke inzwischen gereinigt wurden. Gegen die restlichen Eigentümer wurden Geldstrafen in Höhe von 4000 Lei verhängt. Bislang wurden entsprechende Kontrollen am Mühlberg/Șoseaua Alba Iulia, in den Straßen Vasile Alecsandri, Săcel, Smârdan, der Neppendorfer Straße/Calea Turnișorului, Pedagogilor, der Kleinscheuerner Straße/Calea Șurii Mici, Ștefan cel Mare, Ceaikovski, Podului, Salcâmilor, Ștefan cel Mare, Măgura, der Poplaker Straße/Calea Poplăcii und der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei vorgenommen.

Im Vorjahr wurden 12 ungepflegte Grundstücke ermittelt, von denen nach Erhalt einer Mahnung neun vom überschüssigen Pflanzenbewuchs und den vorhandenen Abfällen befreit wurden. Für die drei verbleibenden Grundstücke, die bis Ende 2019 nicht gereinigt wurden, wurde die Grundsteuer entsprechend dem vorgenannten Stadtratsbeschluss angehoben.

Das Bürgermeisteramt erinnert daran, dass in die Kategorie der ungepflegten Grundstücke jene Flächen fallen, die sich in einem bebauten und bewohnten Viertel befinden, nicht angebaut und auch nicht landschaftlich eingerichtet sind, weder mit Gebäuden belegt noch umzäunt sind und auf denen Bauabfälle, pflanzliche oder sonstige Abfälle entladen wurden.