Heizhilfe: Wesentliches Antragskriterium geändert

Hermannstadt - Seit dem Monat Dezember ist die Obergrenze betreffend der Einkünfte per Familienmitglied, die bei der Erteilung der Heizhilfen für bedürftige Personen herangezogen wird, aufgrund des Dringlichkeitserlasses der Regierung Nr. 208 von 750 Lei auf 800 Lei per Familienmitglied angehoben worden. Dementsprechend haben nun mehr Familien in Hermannstadt/Sibiu die Möglichkeit, die Bedingungen zur Beantragung der Heizhilfen zu erfüllen und diese nun anzufordern, unabhängig davon, ob sie ihre Wohnungen mit Erdgas, Strom, Holz, Holzkohle, Heizöl oder Fernwärme beheizen. Die Heizhilfen werden ab dem Monat der Eingabe der entsprechenden Anträge und der vollständigen begleitenden Dokumentation gewährt, solange diese bis 20. des Monats eingereicht sind oder ab dem folgenden Monat, wenn die Unterlagen nach dem 20. des Monats vorgelegt wurden.

Bislang haben für die kalte Saison, die von November 2020 bis März 2021 anhält, knapp 300 Hermannstädter Heizhilfen beantragt, denen in knapp 290 Fällen entsprochen wurde. Bewilligt wurden dabei 172 Anträge auf Heizhilfen für das Heizen mit Erdgas, zwei Anträge für das Heizen mit Fernwärme, acht Anträge für das Heizen mit Strom und 107 Anträge für jenes mit Holz.