In Erwartung subventionierter Kurkarten

Im Banater Bergland stehen bisher 2200 Antragsteller auf der Warteliste

Reschitza - Am 25. März wurde auf der Sitzung der Regierung die diesjährige Zuteilung der staatlich subventionierten Kurkarten für Rentner genehmigt. Binnen einer Woche – so die Auflage ans dafür zuständige Arbeitsministerium – soll die Struktur und Anzahl der diesjährigen Kuraufenthalte der Rentner, die vom Staat subventioniert oder voll und ganz übernommen werden, den Rentenkassen der Verwaltungskreise mitgeteilt werden.

Inzwischen häuften sich bei den Rentenkassen der Verwaltungskreise die Gesuche der Rentner um Zuteilung einer Kurkarte. Allein in Reschitza – die Gesuche werden ausschließlich beim Zentralsitz der Rentenversicherung in jedem Verwaltungskreis angenommen – gibt es bereits mehr als 2200 Zuteilungsgesuche, teilte Dorin Brăilă mit, der wieder der Rentenkasse CJP Karasch-Severin vorsteht. Das seit zwei Jahren gebräuchliche System, nach welchem die Interessenten erst eine Komplettdokumentation als Grundlage des Ansuchens bei der Rentenkasse einreichen müssen, worauf ihnen dann telefonisch und durch Ausschilderung bei der Rentenkasse mitgeteilt wird, ob und für welchen (in der Regel Bade-)Kurort sie eine Zuteilung bekommen haben, führt alljährlich zu einem Gesuchestau, der dann, je nach dem Volumen der zugeteilten Kurkarten, in jedem Verwaltungskreis elektronisch verarbeitet wird.

Das System nutzt wahrscheinlich bloß den Beamten der Rentenkasse, die auf diese Weise einerseits die Warteschlangen an den Schaltern verdünnt haben, andererseits die nervenaufreibenden kontroversen Diskussionen mit den Antragstellern vermeiden können und drittens auch die in Warteschlangen üblichen „Erfahrungsaustausche“ der Antragsteller – lies Gerüchte- und Tipps-Küchen – erschweren. Denn nicht erst seit auch Rumänien zugibt, von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen zu sein, herrscht ein Unterangebot an staatlich subventionierten Kurkarten, von vielen als sozialer Luxus angesehen, den man aus der kommunistischen Ära herübertradiert hat.

2013 hat die Regierung 50.352 Kurkarten zu subventionieren beschlossen, was statistisch einen Durchschnitt von etwas mehr als 1200 Kurkarten pro Verwaltungskreis ergibt. Wenn dann die Kurkarten gleichmäßig auf alle 41 Verwaltungskreise und auf die Hauptstadt Bukarest aufgeteilt werden würden. Natürlich ist das nicht der Fall. Kann es auch nicht sein, weil die Bevölkerungs- bzw. Rentnerzahl und –struktur ganz unterschiedlich verteilt ist im Territorium. So verbleibt immer eine Marge an Willkür in der Verteilung, ebenso wie bei jeder Rentenkasse eine Marge an Verteilungswillkür und Hintertürchen offen bleiben. Umsonst heißt es, die Kurkarten würden, unter anderen Kriterien, in der Reihenfolge des Vorlegens der Zuteilungsgesuche zugeteilt. Übrigens die Zuteilungskriterien für die subventionierten Kurkarten werden jährlich neu festgelegt. Rentnermeinung dazu: nicht immer nach den objektivsten Kriterien.

Für 2013 ist die entsprechende Ministerorder (vom Arbeitsministerium) noch nicht unterzeichnet, doch geht man bei den Rentenämtern der Verwaltungskreise davon aus, dass es keine nennenswerten Änderungen gegenüber 2012 geben wird. Dorin Brăilă: „In Reschitza liegen 2200 Zuteilungsgesuche vor. Nach der erfolgten Zuteilung der für Karasch-Severin verfügbaren subventionierten Kurkarten wird eine Evaluierung der Gesuche in einem Punktesystem vorgenommen und die nominelle Zuteilung ausgeschildert. Vergabekriterien sind die Höhe der Rente, die Rentenkategorie (besser bepunktet werden Renten aus dem Bergbau und der Schwerindustrie – Anm. wk), ob der Antragsteller in den vergangenen zwei Jahren eine subventionierte Kurkarte nutzte oder nicht, usw. 2012 hatten wir über 2000 Kurkarten zu verteilen (auch, weil es hier viele Rentner aus dem Bergbau und der Schwerindustrie gibt). Zu unterstreichen ist noch, dass wir ausschließlich von subventionierten Kurkarten, also für Kurbehandlungen, sprechen, nicht von Urlaubskarten, für die es seit einigen Jahren keine Subventionen mehr gibt.“ Ein staatlich subventionierter Kuraufenthalt beträgt nach wie vor 18 Tage.