Kein Gebäude in höchster Risikoklasse

In der Sporergasse stürzte in der letzten Woche die Rückwand eines Hauses ein

Hermannstadt – In der vergangenen Woche hat Präsident Klaus Johannis das Gesetz, welches öffentliche Betätigungen in erdbebengefährdeten Gebäuden verbietet, gegengezeichnet. Davon betroffen sind unter anderem der Betrieb von Gaststätten, Cafés, Einkaufsläden, Hotels sowie Galerien. In der Hermannstädter Altstadt ist derzeit kein Gebäude mit einem roten Punkt, welcher dieses in die Erdbebenrisiko-Klasse 1 einstufen würde, markiert. Der regelmäßig von der Behörde für Bevölkerungsschutz aktualisierte „Plan zum Schutz und Intervention im Erdbebenfall“ führt allerdings 14 Gebäude in der Risikoklasse 2. Diese befinden sich überwiegend an belebten Orten wie dem Großen Ring/Piaţa Mare, dem Kleinen Ring/Piaţa Mică, Huet-Platz oder der Sagstiege/Pasajul Scărilor. Als Beispiel kann das Gebäude Nummer 22 am Kleinen Ring herhalten. Hier ist der Freskensaal untergebracht und das Gebäude quasi an das Schatzkästlein/Casa Artelor angeklebt. Bereits im Jahr 2008 musste eingegriffen werden, um das Haus zu sichern. Die Arbeiten hatten es damals geschafft, den prekären Zustand zu stabilisieren, doch benötigt die gesamte Gebäudestruktur einen bautechnischen und ästhetischen Eingriff, so heißt es in einem Bericht der Technischen Direktion des Bürgermeisteramtes. Dementsprechend wurde auch im Frühjahr ein Vertrag über die Sanierung im Wert von 2,18 Millionen Euro abgeschlossen.

Das es gar nicht erst eines Erdbebens bedarf, um Häuser der Altstadt zum Einsturz zu bringen, zeigte vor einer Woche das Gebäude in der Sporergasse/General Gheorghe Magheru 47. Dort gab die Rückwand des Hauses nach und hinterließ ein mehrere Quadratmeter großes Loch, welches den Blick auf das Innenleben samt Toilette und Waschbecken freigab. In der Folge inspizierte die Lokalpolizei das gesamte Gebäude und die Rathaussprecherin Mirela Gligore konstatierte einen „fortgeschrittenen Zustand des Verfalls“. Gegenüber der Zeitung „Turnul Sfatului“ verkündete Răzvan Pop, der Leiter der Kreisdirektion für Kulturerbe, dass es sich bei dem Gebäude nicht um ein historisches Denkmal handelt, doch im Rahmen des Schutzes der Altstadt auch der Erhalt und die Instandsetzung anderer Gebäude empfohlen wird. „Es ist ein altes Problem. Wir hatten auch seitens eines Nachbarn Beschwerden bei der Polizei. Die Wahrheit ist, dass wir nur auf Anforderung der Eigentümer eingreifen dürfen, andernfalls können wir nichts tun. Scheint es Ihnen, dass der Rest des Gebäudes ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand ist? Vielleicht beabsichtigt jemand den Einsturz des Gebäudes …?“, so Pop weiter. Bezüglich des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zu öffentlichen Betätigungen in erdbebengefährdeten Gebäuden, untersucht das Bürgermeisteramt derzeit, ob nicht doch Gebäude der Altstadt von diesem betroffen sind.