Nachts und sonntags doch ohne Parkgebühr

Kronstadt - Am 24. Mai 2022 ist der Beschluss des Appellationsgerichtes von Ploiești in Kraft getreten, laut dem man für öffentliche Parkstellen im Kronstädter Stadtgebiet von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr eine Gebühr zahlen muss, und nicht mehr auch nachts und sonntags wie bisher. Laut Vertrag hatte das Bürgermeisteramt mit der Firma P&P dieser die Verwaltung der öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet übergeben. Doch hat die Firma die verpflichtende Parkgebühr nonstop eingeführt und nicht den Beschluss des Stadtrates respektiert, laut dem auf den öffentlichen Parkstellen nachts und sonntags nicht für das Abstellen des Wagens bezahlt werden muss. Laut andauerndem Tauziehen zwischen Rathaus und P&P wurde diese Pflicht eingeführt, dann wieder aufgehoben und dauerte nun schon seit Monaten an. Fraglich ist, ob nun die Autobesitzer im Nachteil bleiben, die auch nachts und sonntags bisher für das Parken aufgekommen sind. Nach mehreren gerichtlichen Verhandlungen wurde nun dieser endgültige Beschluss in Ploiești gefasst. Laut dem im September 2020 unterzeichneten Vertrag verwaltet P&P insgesamt 10.200 öffentliche Parkstellen in Kronstadt. Laut dem gerichtlichen Beschluss wird die Lage auch für die Anrainer in der Inneren Stadt geregelt, die laut Abonnement ihren Wagen bis auf eine Entfernung von 200 m vom Wohnsitz auf einer freistehenden Parkstelle lassen können. Diese müssen bei P&P einen Antrag stellen, um ein Abonnement zu erwerben, was mit Akten über den Wohnsitz des Antragstellers und des Eigentümers des Wagens beantragt werden muss.