Neue Regeln für Taxi-Zulassungen

Kronstadt – Die Taxi-Unternehmen aus dem Stadtgebiet werden nach dem 1. Juni beim Kronstädter Bürgermeisteramt erwartet, um ihre Zulassungen für die nächsten fünf Jahre zu erneuern, da die gegenwärtigen Genehmigungen am 31. Dezember 2018 ablaufen. Gegenwärtig sind im Stadtgebiet 1431 Genehmigungen für Taxis gültig, statt nur 1109 laut einem Beschluss des Stadtrates aus dem Jahre 2008. In der Zeitspanne 1. Juni – 31. August 2018 werden die Taxi-Unternehmen vom Bürgermeisteramt aufgefordert, sich um ihre neuen Zulassungen für die nächsten fünf Jahre zu kümmern. Nachträglich müssen die privaten Taxifahrer in den Monaten September – November ihre Zulassungen vom Bürgermeisteramt beantragen. Laut den neuen Regelungen werden nur noch Fahrzeuge als Taxis genehmigt, deren Alter nicht zehn Jahre überschreitet. Gegenwärtig befinden sich über 200 Fahrzeuge im Verkehr, die älter als zehn Jahre sind. Im Fall der Taxi-Unternehmen muss vorgewiesen werden, dass mit den Fahrern Arbeitsverträge abgeschlossen wurden und laut diesen, täglich eine Arbeitsdauer von acht Stunden gesichert wird. Auch darf ein Fahrer nicht Arbeitsverträge mit mehreren Taxi-Unternehmen eingehen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Zulassung nicht mehr erneuert. Auch werden sämtliche Fahrzeuge, die als Taxis eingesetzt werden, ab Beginn des nächsten Jahres als Kennzeichen eine lila Marke, statt der bisherigen grünen tragen. Dadurch soll leichter erkennbar sein, dass sie die legale Zulassung haben.