Nicht verurteilt, sondern Abfindung erhalten

Kronstadt - Die Oberste Gerichtshof hat nun ein endgültiges Urteil gesprochen, laut dem der rumänische Staat Alexandru Diaconescu, der im Dezember 2004 wegen Doppelmords an den beiden Apothekerinnen der Kronstädter Thea-Apotheke inhaftiert worden war, dem der Mord aber nicht nachgewiesen werden konnte, eine Abfindung von 220.000 Lei zahlen muss. Diaconescu befand sich vom 15. Dezember 2004 bis 27. Oktober 2005 in Untersuchungshaft und durfte anschließend die Stadt 16 Monate nicht verlassen. Keine Instanz konnte ihm den Mord nachweisen, sodass er im Mai 2009 eine Klage gegen den Staat am Bukarester Gericht einreichte, wobei er eine materielle Abfindung von 150.000 Lei und moralische Entschädigung in Höhe von 12.600.000 Lei forderte. Ein Jahr darauf entschied das Bukarester Gericht, dass das Finanzministerium diesem die 150.000 Lei als Abfindung und weitere zwei Millionen Lei als Entschädigung zahlen muss. Das Ministerium legte Berufung ein. Nun fiel der endgültige Beschluss bei des Obersten Gerichts. Zwar ist die von Diaconescu geforderte Entschädigung geringer ausgefallen, doch wird er zum reichen Mann.
So wie dieser Mordfall, der in Kronstadt/Braşov begangen wurde und landesweit für Aufsehen sorgte, sind zwei weitere derartige Taten bis heute nicht geklärt worden – jener an der Rechtsanwältin Elodia Ghinescu und der Doppelmord beim Einbruch in eine Wechselstube.