Statistiken im Schein-Missklang

Fiskus und Handelsregister führen unterschiedliche Daten – aus den selben Quellen

Reschitza - Beim Handelsregister Karasch-Severin, einer Institution des Justizministeriums, figurieren aktuell 14.158 Firmen. Die Generaldirektion für Öffentliche Finanzen DGFP hat 20.920 Firmen in ihrer Übersicht für das Banater Bergland. Rein arithmetisch gibt es also eine Differenz von 6,762 Firmen zwischen den Übersichten des Fiskus – dessen Priorität auch von der Regierung Mihai Răzvan Ungureanu als Geldbeschaffung für den Staatshaushalt definiert wurde (man erinnere sich an die Order des amtierenden Premiers vom Januar 2012, gleich nach seiner Amtseinführung, dass der Fiskus binnen zwei Monaten 1,5 Prozent des BIP zusätzlich dem Staatshaushalt zuzuführen habe) – und jenen des Handelsregisters, wo theoretisch alle Firmen in der Übersicht stehen müssen, die (auch) Steuerzahler sind.

Praktisch aber zur Gänze kann Zlatia Cocar, die Sprecherin der Generaldirektion für Öffentliche Finanzen, den 30prozentigen Unterschied erklären. Beim Handelsregister sind nämlich die 2530 Betreiber liberaler Berufe aus dem Banater Bergland nicht eingetragen – weil sie es nicht sein müssen –, auch nicht die politischen Parteien, Vereine und Stiftungen, die Wohngemeinschaften, Gewerkschaften, Kirchen, öffentlichen Institutionen, die Non-Profit-Organisationen (3717 im Banater Bergland) oder die 515 Filialen mit selbstständig zu entrichtender Steuerpflicht. Dass mehrere dieser Kategorien überhaupt keine Steuern zu entrichten haben, interessiert den Fiskus kaum: potenziell sind sie alle Steuerzahler. Man kann ja nie wissen, wie und wann der Fiskus aufgrund eines Dringlichkeitserlasses einer Regierung trotzdem Grünlicht zum Zuschlagen bekommt.

Dass aber solche Unterschiede auftreten ist auch auf den Modus zurückzuführen, wie die Übersichten zusammengestellt werden – letztendlich die leidliche Zentralisierung. 2006 hat der Fiskus/das Finanzministerium mit dem Handelsregister/dem Justizministerium ein Protokoll abgeschlossen über die Schaffung einer elektronisch geführten und periodisch aktualisierten Datenbasis, deren Grundlage die Regeln des Finanzkodex sind.

Hauptausführender ist dabei ANAF, die Nationalagentur für Finanzadministration. Die Handelsregister der Verwaltungskreise schicken die Daten aller neu registrierten Firmen ans Nationale Handelsregister, dieses an die Generaldirektion für die Technologie der Informatik (im Rahmen der ANAF) und diese ihrerseits schickt die Daten an die Kreisdirektionen des Fiskus, DGFP, in die Verwaltungskreise zurück. Über diesen Umweg „leben“ (oder schmarotzen) zahlreiche Posten und Ämter, der Fiskus aber ist zufrieden, weil er über eine elektronische Datenbasis aller effektiv verpflichteten und potenziellen Steuerzahler verfügt.

Dass es auf dem Weg dieser Datenflüsse zu Missverständnissen und Nichtübereinstimmungen kommen kann, ist quasi vorprogrammiert – aber wohl auch eine verkappte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.