Strafdossier wegen Synagoge

Karansebescher Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch und Anstiftung zur Fälschung beschuldigt

Karansebesch – Die Staatsanwaltschaft des Munizipalgerichts Karansebesch hat ein Strafdossier eröffnet, in welchem Felix Borcean, Bürgermeister von Karansebesch, des Amtsmissbrauchs, der Fälschung und der Anstiftung zur Fälschung beschuldigt wird. Im entsprechenden Kommuniqué der Staatsanwaltschaft heißt es auch, dass der Direktor der Öffentlichen Dienste der Stadt für Instandhaltung und Sanierung des Stadtvermögens (SPIR) mit angeklagt sei. Ihm werden in derselben Causa Amtsmissbrauch und Fälschung vorgeworfen. Es geht um die Pflasterung des Innenhofs der Karansebescher Synagoge, faktisch um Fremdverwendung städtischer Haushaltsgelder für ein Objekt, das in Privatbesitz ist.

Praktisch handelt es sich um den Vertrag für die Durchführung der Arbeiten, abgeschlossen zwischen SPIR und der jüdischen Gemeinschaft, vertreten durch eine Privatgesellschaft, mittels dessen Finanzmittel aus dem lokalen Haushalt erzielt wurden, mit denen der Innenhof der Synagoge gepflastert wurde. Dieser Vertrag übertritt mehrere Artikel des Gesetzes über lokale öffentliche Finanzen. Das Grundproblem: die Synagoge wird zwar häufig von der Stadt, durch das Entgegenkommen der jüdischen Gemeinschaft, (vor allem) für (kulturelle) Veranstaltungen genutzt, gehört aber nicht der Stadt und diese kann deshalb keine öffentlicher Gelder reinstecken. Die kleine jüdische Gemeinschaft von Karansebesch hat den Status einer Privatgesellschaft.

Dem dritten Beschuldigten, dem Stadtverantwortlichen für Öffentliche Ankäufe, wird Komplizenschaft beim Amtsmissbrauch und kontinuierliche Fälschung vorgeworfen, weil er den SPIR-Direktor dabei unterstützt hat, seine Dienstbefugnisse zu übertreten und mehrere Dokumente zu fälschen, um die nötigen Gelder für die Pflasterung freizubekommen. Weitere vier öffentliche Beamte der Stadt werden ebenfalls in derselben Causa strafverfolgt, weil sie das Abnahmeprotokoll der Pflasterung gegengezeichnet haben, obwohl sie genaue Kenntnis hatten, dass hier Gelder der Stadt fremdverwendet wurden. Das sei Komplizenschaft bei der Fälschung. Die Fälschung besteht darin, dass in den offiziellen Dokumenten steht, die Libertății-Straße (an der die Synagoge liegt) sei gepflastert worden, in Wirklichkeit aber der Innenhof der Synagoge.

Etwas irritierend ist der Zeitpunkt, zu dem die Strafverfolgung gegen den Bürgermeister und das Rathauspersonal von Karansebesch gestartet wurde. Nämlich, als in den Medien die Spekulationen begannen über ein Datum für das Ansetzen der Kommunalwahlen – wo man doch weiß, dass Vorbestrafte sich laut Gesetz keinen Wahlen stellen können und dass der Amtsvorgänger von Felix Borcean, Innenminister Ion Marcel Vela, strikt und unverrückbar gegen eine Wiederwahl Borceans ist, den er 2016 persönlich vorgeschlagen und dessen städtischen Wahlkampf Vela persönlich koordiniert hatte... Vielleicht sollte man auch in diesem Kontext die knappe Erklärung der Chefstaatsanwältin von Karasch-Severin, Laura Iancu, lesen, die ausdrücklich betonte, dass der Beginn einer Strafverfolgung eine Etappe des Strafprozesses sei, die vom Strafgesetzbuch geregelt ist und deren Ziel es sei, einen Rahmen für den Strafprozess zu schaffen, mit der Sicherstellung von Beweisen, bei Respektierung aller Rechte und Prozessgarantien der Beklagten – wobei die Unschuldsvermutung dominant wirkt.