Strafgelder wegen Vermüllung

Gewässerverwaltung überprüft Umsetzung angemahnter Maßnahmen

Reschitza - Die Inspektoren der Verwaltung fließender Gewässer „ABA Banat“ sind diese Woche in mehrere vor ein paar Monaten untersuchte Ortschaften zurückgekehrt, um zu überprüfen, ob und wie die bei vorherigen Inspektionen verfügten Maßnahmen von den Kommunen umgesetzt wurden. Sämtliche Kontrollen geschahen auf eine Verfügung von Präfekt Cristian Gâfu hin.

In einem Kommuniqué von ABA Banat heißt es nach den jetzigen Nachprüfungen: „PET-Gefässe, Altkleider, Verpackungsmaterial, Bauschutt – das war auch diesmal der Hauptfund, den die Inspektoren von ABA Banat beim Untersuchen der Ufer fließender Gewässer des Banater Berglands machen mussten. Wir mussten feststellen, dass es Rathäuser gibt, denen es gleichgültig ist, wie die Gewässerufer und die Gewässer in ihrem Verantwortungsbereich ausschauen. Dabei haben sich an deren Ufer die menschlichen Gemeinschaften herausgebildet, die sie zur Stunde zu verwalten haben. In der Folge sahen wir uns gezwungen, die Verwaltungen der drei inspizierten Kommunen mit Strafgeldern von zusammengenommen 105.000 Lei zu belegen.“

Die Kontrollen fanden in Bokschan, Cornea und Domasnea statt. Jedes Rathaus wurde mit der Höchststrafe von 35.000 Lei für die Vernachlässigung ihrer Aufgaben zur Sauberhaltung der fließenden Gewässer im Weichbild ihres Verantwortungsbereichs abgestraft. Zusätzlich „legten wir neue Termine zur Durchführung von Säuberungsmaßnahmen der fließenden Gewässer und deren Ufer fest, die von Müll diversester Herkunft – einschließlich Bauschutt - praktisch zugemüllt sind. Und wir haben die Schuldigen versichert: die Geldstrafen werden verhängt und so lange wiederholt, bis die Rathäuser ihre Bürger insofern diszipliniert haben, dass sie im Stande sein werden, in Harmonie mit den fließenden Gewässern zu leben, an deren Ufern ihre Gemeinschaften entstanden sind. Die Säuberung der Gewässer und ihres Umfelds innerhalb der Ortschaft ist keine Marotte der Gewässerverwaltung, sondern eine zwingende Notwendigkeit. Die Überprüfung der Sauberkeit der Gewässer fällt auch in den Kompetenzbereich der Kontrollen anderer Institutionen, die mit Umweltschutz betraut sind.“ Letzteres kann auch als deutlicher Seitenhieb auf die Umweltaufsicht und die Agentur für Umweltschutz gelesen werden.