Unschuldsvermutung muss bis zur Verurteilung gelten

Johannis: Weitere Dossiers würden mich nicht überraschen

Hermannstadt (ADZ) - Er habe es öfters gesagt und wiederhole: Er sei dagegen, dass Personen, die strafrechtlich verurteilt wurden, uns in der Regierung oder im Parlament repräsentieren, erklärte Bürgermeister Klaus Johannis auf der Donnerstagspressekonferenz. Befragt hatten Journalisten ihn zum nunmehr Parteikollegen Relu Fenechiu, gegen den die Antikorrutptionsbehörde DNA in dem Dossier „Transformatorul“ ermittelt. Seines Wissens sei gegen keinen derzeitigen Minister ein zivil- oder strafrechtliches Urteil verkündet worden, so Johannis. Aus diesem Grund bestehe ein fundamentaler Unterschied zum Parlament, wo es dergleichen Repräsentanten gibt.

Gegen ihn waren auch mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, sagte Hermannstadts Bürgermeister. Der gültigen Gesetzgebung zufolge muss jeder Beschwerde von Menschen, „die es gut meinen“ und an Polizei oder Staatsanwaltschaft schreiben, stattgegeben werden und folglich wurde auch er untersucht. Festgestellt werden konnte keine Regelwidrigkeit. Der Übereifer eines Untersuchers kann aber sehr leicht zu einer Anklage führen. Ehe es eine Verurteilung gibt, müsse jedoch die Unschuldsvermutung gelten. Solang gegen eine Person kein Urteil verkündet worden ist, kann sie sich als unschuldig betrachten, sagte Johannis.

Auf die Frage, ob er nun, als Nummer 2 in der Nationalliberalen Partei, weitere „Dossiers“ erwarte, antwortete Johannis, überraschen würde es ihn nicht, sollten neue Anschuldigungen auftauchen.