Unterstützung anhand von Sondergebühr

Stadt will Terrassenbetreiber und lokalen Tourismus unterstützen

Hermannstadt - Ein Beschlussprojekt, das den Terrassenbetreibern in der Altstadt und nicht nur ermöglichen soll, ihre Verluste im Nachgang der Coronavirus-Krise etwas zu verringern, legt die Hermannstädter Bürgermeisterin Astrid Fodor den Stadträten anlässlich der ordentlichen Stadtratssitzung am Donnerstag zwecks Bewilligung vor.

„Um das örtliche Wirtschaftsmilieu zu ermutigen und zu unterstützen, setzt das Bürgermeisteramt Hermannstadt weiter Maßnahmen um, die langfristige positive Wirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt hervorrufen sollen. Die Terrassen tragen zum Charme der Stadt bei, sowohl für die Hermannstädter als auch für die Gäste unserer Stadt und sind ein bedeutender Stützpfeiler des lokalen Tourismus. Das ist einer der Gründe für die Erweiterung der Fußgängerbereiche in der historischen Altstadt und wir werden zusätzliche Bereiche vom Fahrzeugverkehr befreien, um dem schönen Hermannstadt mit seinen Terrassen mehr Raum zu bieten. Um die Eigentümer in dieser Branche zu unterstützen, werde ich dem Stadtrat vorschlagen, die Gebühr für die Belegung der öffentlichen Domäne mit einer Sondergebühr für das Aufstellen der Terrassen zu ersetzen. Ich habe mich für diese Variante entschieden, weil die Terrassen fast das ganze Jahr über die öffentliche Domäne belegen und deswegen einer anderen Kategorie als jener der vorübergehenden Belegung zugeordnet werden können“, so die Bürgermeisterin Astrid Fodor.

Die Sondergebühr soll bei den Hotels mit Restaurants, den Restaurants, Cafés und Bars Anwendung finden, die Terrassen aufstellen wollen. Für das laufende Jahr wird die Sondergebühr auf einen, der Stadt zufolge, verhältnismäßig niedrigen Wert von 0,5 Lei pro Quadratmeter und Tag festgesetzt.

Sollte der Stadtrat den Vorschlag bewilligen, wird die neue Sondergebühr ab Juni erhoben. Eine zusätzliche Erleichterung betrifft die Art der Zahlung, die zwecks Erwirken der Genehmigung zur Belegung der öffentlichen Domäne, anders als in den Vorjahren, nicht mehr im Voraus zu leisten ist. Die Zahlung kann bis zum Ende der Gültigkeit der ausgestellten Genehmigung abgeführt werden, was den Wirtschaftsteilnehmern etwas Zeit gibt, nach der Wiedereröffnung baldmöglichst wieder Einnahmen zu erzielen.