Vorerst freier Weg für neues Kreiskrankenhaus

Rat für Lösung von Beschwerden lehnte Einspruch gegen Auftragsvergabe ab

Hermannstadt - Nach einem mehrjährigen Hin und Her bezüglich der Ermittlung eines geeigneten Standortes und des Baus eines neuen Kreiskrankenhauses in Hermannstadt/Sibiu können die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie und die Ausarbeitung des technischen Projektes nun vergeben werden. Diesbezüglich hatte die Firmenvereinigung S&M Expert Project S.R.L. Jassy - V.A.M.S. Ingegneria Italien - RPA Italien den Beschluss der Vergabe der vorgenannten Leistungen beim Rat zur Lösung von Beschwerden (CNSC) Anfang Dezember angefochten. Die Firmenvereinigung war der Ansicht, dass die Beweisführung betreffend die notwendige Erfahrung im Bereich aufgrund von Unterlagen erfolgt sei, die unklar waren. Der CNSC beriet im Eilverfahren über den Einspruch und kam zum Schluss, dass dieser unbegründet sei, sodass er auch abgelehnt wurde. Entsprechend dem Beschluss der CNSC „wird der Einspruch der S&M Expert Project S.R.L. gegen den Kreisrat Hermannstadt in seiner Eigenschaft als beauftragende Behörde als unbegründet abgelehnt. Folglich wird der Antrag der Popaescu & Co S.R.L. auf freiwillige Intervention angenommen. Der Beschluss ist für die Parteien verpflichtend.“ Somit behält der Zuschlag an die Firmenvereinigung Popaescu & Co S.R.L. Bukarest-Egis România S.A. Ilfov, Geo Arc S.R.L. Ilfov-Studio Sqm S.R.L. Hermannstadt-Api Arhitekti d.o.o. Slowakei vorerst seine Gültigkeit. Abzuwarten bleibt, ob die Einspruch einlegende Firmenvereinigung den nicht den endgültigen Beschluss beim Berufungsgericht in Karlsburg/Alba Iulia anfechten wird.

Die Ausschreibung des Kreisrates Hermannstadt zur Ausarbeitung der Dokumentation für das zukünftige Kreiskrankenhaus ist die in der Landesmitte einzige Maßnahme dieser Art, bei der der Vertragswert nicht das wichtigste Zuschlagskriterium ist, sondern erst einen Anteil von 40 Prozent ausmacht. Die restlichen 60 Prozent machen weitere acht Kriterien aus, darunter die Methodik zur Umsetzung des Vertrages, die Planung der Humanressourcen, die fristgerechte Umsetzung oder der Ablauf und die Dauer der Tätigkeiten mit jeweils 10 Prozent. Zwischen 2 und 6 Prozent wurden dabei je nach den eingesetzten Fachunternehmen oder -Leuten wie Ingenieure, Architekten oder Projektmanager zugesprochen.

Der Wert des Neubaus ist derzeit noch unklar, da mangels einer ausführlichen, aktualisierten Machbarkeitsstudie die ursprünglich geschätzten 130 Millionen Euro leicht überschritten werden können. Unweigerlich aber ist das Projekt das größte Investitionsvorhaben der lokalen Verwaltungseinrichtungen seit der Wende und soll dementsprechend angegangen werden. Die Form, die das neue Kreiskrankenhaus annehmen soll, ist derzeit ebenfalls noch nicht geklärt, da der vorzunehmende Grundstückstausch zwischen dem Bürgermeisteramt Hermannstadt und dem Verteidigungsministerium, der der ursprünglichen Machbarkeitsstudie zugrunde lag, nicht mehr erfolgt ist. Fest steht jedoch, dass die Aktualisierung der 2007 vom Gesundheitsministerium erwirkten Machbarkeitsstudie die Ausarbeitung zweier Varianten umfassen muss. Zum einen soll eine Lösung für ein maximales Aufnahmevermögen von 1239 Betten für Daueraufenthalte und 70 Betten für Tagesaufenthalte ausgearbeitet werden und eine zweite Variante soll anhand von Studien zu den medizinischen Einrichtungen entstehen, die dem Kreisrat und dem Bürgermeisteramt Hermannstadt untergeordnet sind.