Weitere Grundrechtseingriffe im Marmarosch-Kreis

Neustadt – Das Komitee für Notsituationen im Kreis Marmarosch/Maramureș hat am Montag entschieden, dass die von Innenminister Marcel Vela am Wochenende verkündete Einschränkung des in der Verfassung verbrieften Rechts auf Freizügigkeit ab dem heutigen Mittwoch auch am Tag gelten soll.

Dementsprechend dürfen die Bürger im Marmarosch-Kreis nur für berufliche Zwecke oder den Kauf von Lebensmitteln sowie einiger Ausnahmen wie absolut notwendige Arztbesuche oder notwendige Betreuung von Familienangehörigen ihre Wohnung verlassen. Um diese Notwendigkeit aus beruflichen Gründen nachzuweisen, ist eine Erklärung des Arbeitgebers stets mitzuführen respektive eine im Vorhinein ausgefüllte Eigenverantwortungserklärung. Dieser Eingriff in die elementaren Grundrechte gilt vorerst ohne zeitliche Beschränkung und wurde vom Kreisrat gebilligt.

Darüber hinaus werden die Einkaufsgänge fortan nach Altersgruppen getrennt. Personen über 60 Jahre sollen ihre Lebensmittel bereits vor 11 Uhr am Vormittag einkaufen, alle jüngeren Personen erst danach. „Laut den Statistiken aus Ländern, die viele mit dem Coronavirus COVID-19 registrierte Betroffene haben, ist die Bevölkerung über 60 Jahre die am stärksten gefährdete Kategorie“, rechtfertigte der Kreisrat diese Maßnahme.

Nach eigener offizieller Angabe ist der Kreis Marmarosch aktuell am stärksten von der Pandemie betroffen. Entsprechend einer Mitteilung der Präfektur vom Montag befinden sich 2112 Menschen in häuslicher Isolation – allerdings sind Familienmitglieder in die Statistik einbezogen – und 340 Personen, die aus Italien eingereist sind, in Quarantäne. Am Wochenende haben 193 Angestellte des Innenministeriums sowie 54 Lokalpolizisten bei insgesamt 1191 Personen die Einhaltung der häuslichen Isolation überprüft. Dabei wurden in fünf Fällen Geldstrafen von zusammen 30.500 Lei verhängt.

Zur Nachverfolgung von kürzlich aus dem Ausland eingereisten Personen sollen diese durch die Gendarmerie und Lokalpolizei in den nächsten Tagen ausfindig gemacht werden, um ihren Herkunftsort sowie die Reisegeschichte der vergangenen 14 Tage zu überprüfen.