Überholte Verwaltungsregeln für Schutzgebiete

Administration der Südbanater Nationalparks weiterhin ohne Managementplan

Die beiden Nationalparks Semenik-Karasch-Schluchten und Nera-Schluchten–Beuşniţa-Wasserfälle haben seit elf Jahren eigene Nationalparkverwaltungen. Rumänien ist seit 2007 EU-Mitglied. Doch die Gesetze, welche das Funktionieren der Nationalparks und deren Verwaltungen regeln, sind bis zum heutigen Tag nicht an die EU-Regelungen angepasst. Hingegen hat die Regierung mit dem „Gesetz 73/2015 zur Genehmigung des Regierungsbeschlusses OG 20/2014 und zur Abänderung des Dringlichkeitsbeschlusses der Regierung OUG 57/2007“ jüngst eine Regelung verabschiedet, die weder die Anpassung an die EU-Regelungen im Bereich sichert, noch eine dem heutigen Tag gemäße Verwaltung von Schutz- und Konservierungsräumen garantiert.

Dies ist die Meinung der Ökologischen Gruppe für Zusammenarbeit GEC Nera aus Orawitza. Diese hat in der Zeitspanne 1. Oktober 2014 bis 30. Juli 2015 in Partnerschaft mit der Umweltschutzagentur Karasch-Severin das Projekt von öffentlichem Interesse abgewickelt, das „Stopp dem illegalen Fällen von Bäumen im Raum der Naturparks des Südbanats“ betitelt wurde. Die Partner haben einvernehmlich das Hauptübel im Vorgehen der Verwaltungen der Nationalparks benannt: das Fehlen eines Managementplans, der im Einklang mit den EU-Regelungen ausgearbeitet und anschließend umgesetzt wird. Solcherlei Pläne müssen in ihrer letzten Entstehungsphase vom Ministerium für Umwelt, Gewässer und Wälder genehmigt werden. Die jüngste Gesetzesnovellierung wird von GEC Nera als „anachronistisch“ bezeichnet, „von vor der Zeit des EU-Beitritts Rumäniens stammend“.

Die Partner vermerken dazu: „Nach der Integrierung Rumäniens in die EU wurden mehrere Managementprojekte für jeden der beiden Banater Nationalparks ausgearbeitet, aber jedes Mal sind diese Managementpläne nicht zu offiziellen Dokumenten zur Regelung der Tätigkeit in den Nationalparks geworden. Der Ausarbeitungsprozess wurde dann neuerlich gestartet. Hauptnutznießer der Regelungsdefizite in diesem Bereich ist der Nationale Regiebetrieb für Wälder RNP ROMSILVA, dessen Territorialstrukturen es sich dadurch erlauben können, Holzeinschläge nahezu überall in den beiden Nationalparks zu genehmigen. Deshalb sehen wir als Hauptschuldigen am Vertrödeln der Annahme der Managementpläne das Ministerium für Umwelt, Gewässer und Wälder an, das sich als nicht fähig zeigt, den Ausarbeitungsprozess der Managementpläne zu gutem Schluss zu bringen.“

Das entsprechende Kommuniqué, aus dem hier zitiert wird, wird zwar nur von der Vertreterin von GEC Nera, Doina Mărgineanu („Berater für Öffentliche Beziehungen von GEC Nera“), unterzeichnet, nicht auch von der dem inkriminierten Ministerium unterstellten Agentur für Umweltschutz APM Karasch-Severin, doch diese ist im Text ausdrücklich als Projektpartnerin erwähnt und bis zur Stunde liegt von ihr auch keine Entgegnung oder Korrektur des Gesagten vor...

Konkret und vor Ort in Augenschein genommen besteht nach wie vor folgende Situation: In den Kernstücken der Parks („die Zonen strikten Schutzes und die Zonen des Vollschutzes“, wie sie durch das Gesetz 73/2015 definiert werden) anerkennt und respektiert RNP ROMSILVA immer noch bloß die „Sonderkonservierungsräume“ (ariile de conservare special²), die aus der Regierungsorder 552/2003 hervorgehen – eine Fläche sehr geringen Umfangs, gemessen an der Gesamtfläche der Nationalparks bzw. an den von den wissenschaftlichen Beiräten der Nationalparks vorgeschlagenen Sonderschutzflächen, die von der Rumänischen Akademie der Wissenschaften und weiteren „kompetenten Foren, die außer jedem Zweifel  bezüglich der Evaluierung des Naturschatzes stehen, den zu schützen es sich lohnt“, empfohlen werden. 

„Unter diesen Bedingungen genehmigen die Verwaltungen der beiden Parks ohne Gewissensbisse und wie am Fließband Autorisierungen für Holzeinschläge in allen Räumen, die in den bisherigen Managementplänen auf der Vorschlagsliste für die Ausweitung der Sonderkonservierungsräume stehen.

Dabei wird die Regierungsorder 552/2003 sowie die Tatsache ins Feld geführt, dass es ja eh keine Managementpläne für die beiden Nationalparks gibt.“ Nicht unerheblich ist dabei, dass die gesamte Administration der Nationalparks immer noch, mit verständnisvoller (und wohl nicht uninteressierter) Nachsicht seitens der Regierung und des zuständigen Ministeriums vom Nationalen Regiebetrieb RNP ROMSILVA genehmigt wird, dass also faktisch die Wölfe zu Hütern der Schafherde ernannt sind – und sich auch dementsprechend gebärden.

„Es ist nicht auszuschließen, dass, wenn schlussendlich die Managementpläne der beiden Nationalparks genehmigt werden, es in diesen Sonderschutzräumen nicht mehr viel zu konservieren geben wird“, schließt das Kommuniqué von GEC Nera.