Zwischenbilanz in der Sache Gesundheitskarten

Bloß 51 orthodoxe Mystiker haben im Kreis Karasch-Severin die Kartenannahme wegen „666” verweigert

Weil die Benutzung der Nationalen Gesundheitskarten ab 1. Mai d. J. (nach zahlreichen Aufschüben) Pflicht wird, weil aber sowohl die Nationale Gesundheitsversicherungskasse (CNAS) als auch die Kreisdirektionen für Öffentliche Gesundheit (DSP) schon jetzt empfehlen, die elektronische Karte zu benutzen, beriefen zwei der Verantwortlichen der Kreiskrankenversicherung (CJAS) und bei DSP des Verwaltungskreises Karasch-Severin einmal mehr eine klärende Pressekonferenz ein.

Dr. Mirela Zeman, die CJAS-Direktorin für Verträge mit der Ärzteschaft und Dr. Dragoş Luca, DSP-Direktor, gaben an, dass im Banater Bergland von den mehr als 210.000 Karten, die an den Verwaltungskreis zugeteilt worden sind, 187.785 Gesundheitskarten ausgehändigt wurden. Rund 8000 Karten, die nicht über die Post verteilt werden konnten, sind den Hausärzten zwecks Weiterverteilung überreicht worden. Was für einiges an Protest gesorgt hat, da keiner der Hausärzte „sich als Postträger herabstufen lassen” möchte.

Bestätigungen statt „Teufelszahl”

51 Personen haben „aus religiösen Gründen” (wegen der aus dem Mittelalter überlieferten „Teufelszahl” 666, die darauf vorkommt und in der Orthodoxie immer noch verteufelt wird) die Übernahme einer Gesundheitskarte verweigert. Diese bekommen von CJAS eine provisorische Bescheinigung, die für je drei Monate gültig ist und regelmäßig erneuert werden muss.

Die Tatsache, dass die Nationale Gesundheitsversicherungskarte kaum ein paar Daten enthält – Namen, Identifizierungscode, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer (fünf Jahre), also praktisch weniger als ein Ausweis – führte nicht nur viele Medienvertreter zur Frage, ob es sich nicht wieder mal um eine „Freundlichkeit” der Regierung oder des Gesundheitsministeriums gegenüber den Herstellern der Karten handelt (lies: ein verkappter Korruptionsfall), weil die Karten erst dann wirklich praktisch gewesen wären, wenn sie Eckdaten über die Krankheiten des Besitzers, die angewandten bisherigen Behandlungen usw. enthalten hätten, die beim Lesen dem medizinischen Personal sofort Indizien über den aktuellen Vorfall des Besitzers und die weitere Behandlung angegeben hätten.

Zwar schreibt der Hausarzt einige der Daten des Krankheitsbilds des Patienten auf die Karte – aber nur, wenn der Patient das ausdrücklich fordert. Und, ebenfalls auf Forderung des Patienten, kann auf der Karte das – allerdings vorher notariell bestätigte – Einverständnis des Besitzers verzeichnet werden, dass er unter Umständen als Organspender benutzt werden kann. In diesem Fall muss der Patient auch ins Register der Organspender aufgenommen werden. Die Lauferei für eine gute Tat nimmt den potenziellen Organspender niemand ab.

Bedeutet die Karte mehr Ehrlichkeit?

Ohne die Daten, die vom Hausarzt zusätzlich in die Gesundheitskarte eingetragen werden, ist diese praktisch für den Patienten nutzlos. Allerdings kann sie bereits zur Vermeidung eventueller fiktiver Abrechnungen genutzt werden, fördert also die Ehrlichkeit im Gesundheitswesen durch die Abrechnung ausschließlich realer Dienstleistungen an den Patienten, der wirklich beim Arzt war und seine Karte dazu auch benutzt hat. So die Meinung der Verantwortlichen der Krankenkasse und der Gesundheitsdirektion. „Eine effizientere Nutzung der Gelder des Systems durch Zusatzbestätigung mittels Gesundheitskarte ist bereits auch schon ein Gewinn für die Patienten”, schlussfolgerte Dr. Dragoş Luca.

Die Karten sollen nach ihrer obligatorischen Einführung ab 1. Mai 2015, laut den Verantwortlichen von CJAS und DSP, anschließend mit einer „elektronischen Gesundheitsakte” verbunden werden, einer Art Datenbank aller Gesundheitsdaten der Patienten sowie ihrer Behandlungen, auf die mittels dieser Karte jederzeit zurückgegriffen werden kann, wenn sich ein behandelnder Artz schnell und sicher über einen Patienten ein Bild verschaffen möchte.