Gesetzesprojekt sieht zahlreiche Änderungen bei Steuern und Abgaben vor

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Bukarest (ADZ) - Das Finanzministerium hat am Montag einen Entwurf zur Modifizierung des Steuergesetzbuches veröffentlicht, die Änderungen könnten zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Unter anderem sind Mikrounternehmen, bestimmte Regelungen zur Mehrwertsteuer sowie die Besteuerung verschiedener Einkommen betroffen.

Dem Projekt zufolge sollen Firmen mit einem jährlichen Umsatz von höchstens 500.000 Euro und mindestens einem Angestellten als Mikrounternehmen eingestuft werden – zurzeit gilt eine Schwelle von einer Million Euro und Mikrounternehmen ohne Angestellte werden mit 3% statt 1% des Umsatzes besteuert. 

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Lebensmittellieferungen sollen dem Entwurf nach von 5% auf 9% steigen, darunter sollen den Erklärungen des Finanzministeriums zufolge auch Hotel- und Gastgewerbe sowie Catering fallen. Für Getränke mit Zuckerzusatz soll die MwSt. erhöht werden, um den als gesundheitsschädlich eingestuften Konsum zu bremsen, und diese werden entsprechend alkoholischen Getränken steuerlich anders als Lebensmittel behandelt.

In bestimmten Fällen soll die Dividendensteuer von 5% auf 8% steigen, die Gesundheitsabgaben für unabhängig Beschäftigte sollen in Zukunft sechs Bruttomindestlöhne als kleinste Bemessungsgrundlage haben und die Gewinne aus Glücksspielen höher besteuert werden – in verschiedenen Abstufungen je nach Gewinn zwischen 10% und 40%.

Der Gesetzesentwurf kann auf der Webseite des Finanzministeriums abgerufen werden.