Konsumentenschutz-Regelung auf Juli verschoben

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Inkrafttreten eines Artikels der Zivilprozessordnung (ZPO; rum. cod de procedură civilă), welcher es der Behörde für Konsumentenschutz (ANPC) oder Konsumentenverbänden erlaubt hätte missbräuchliche Klauseln in Dienstleistungsverträgen – inklusive Bankkrediten – kollektiv vor Gericht anzufechten, wurde auf den 1. Juli vertagt. Dies gab die Nachrichtenagentur Mediafax am Mittwoch in einer Mitteilung bekannt.

Die Aufschiebung wurde am Mittwoch von der Regierung per Eilerlass beschlossen und soll Bestandteil des letzten Absichtsbrief an den Internationalen Währungsfonds (IWF) sein. Banken haben wiederholt auf die Streichung des Artikels aus der neuen ZPO bestanden, obwohl diese Regelung bereits beim Beitritt Rumäniens zur EU im Jahr 2007 hätte eingeführt werden sollen.