Regierung stellt Steuermaßnahmen vor

Mehreinnahmen aus Mindeststeuer für Großunternehmen und Kreditinstitute erwartet

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Bukarest (ADZ) - Am Dienstag hat die Regierung einen Gesetzentwurf mit Steuermaßnahmen, welche mehrheitlich ab 2024 gelten sollen, vorgestellt. In den vergangenen Monaten waren verschiedene inoffizielle Vorschläge an die Öffentlichkeit gelangt und haben wiederholt Debatten angestoßen, zur jetzigen Vorlage dürfte die Exekutive im Parlament die Vertrauensfrage stellen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem eine Mindestbesteuerung für Unternehmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro, eine Extraabgabe für Kreditinstitute, Änderungen für Mikrounternehmen sowie bei den Steuererleichterungen in IT-, Bausektor, Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, höhere Gesundheitsabgaben für unabhängig Beschäftigte mit hohem Einkommen sowie bestimmte Mehrwertsteuererhöhungen. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen von rund 20 Milliarden Lei im kommenden Jahr. Außerdem sollen bestimmte Sparmaßnahmen im laufenden Jahr rund 630 Millionen Lei einsparen. 

Der Entwurf sieht eine Mindeststeuer für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 50 Mio. Euro vor, welche ein Prozent aller Einnahmen, von denen bestimmte Einkommen jedoch abgezogen werden können, darstellen soll. Für Kreditinstitute soll eine Zusatzsteuer von einem Prozent des Umsatzes eingeführt werden.

Für Mikrounternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 60.000 Euro wird die Umsatzsteuer ein Prozent betragen, bei solchen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro beträgt die Steuer drei Prozent. Ebenfalls eine Abgabe von drei Prozent des Umsatzes soll für alle Mikrounternehmen in bestimmten Aktivitätsbereichen gelten – darunter Softwareentwicklung, Hotel- und Gastgewerbe, juristische Tätigkeiten und im Gesundheitswesen.

Die Befreiung von der Einkommenssteuer für Angestellte in  IT-Sektor, Bauwesen, Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie sollen nur noch für monatliche Bruttoeinkommen bis zu 10.000 Lei gelten, der Einkommensteil, welcher diese Schwelle überschreitet, wird ab kommendem Jahr besteuert. Die Gesundheitsabgabe für Angestellte in Bauwesen, Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie wird verpflichtend, allerdings soll der Rentenbeitrag zur zweiten, privat verwalteten Rentensäule für Arbeitnehmer in diesen drei Bereichen sowie im IT-Sektor fakultativ werden. 

Für Personen, die unabhängig beschäftigt sind, gelten in Zukunft für die Gesundheitsabgaben weiterhin Schwellen, die einer Berechnungsgrundlage von sechs, 12 bzw. 24 monatlichen Mindesteinkommen entsprechen, zusätzlich wird eine Oberschwelle bei 60 Mindesteinkommen eingeführt. 

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird in manchen Bereichen erhöht, zum Beispiel soll für den Bau von Sozialwohnungen, Errichtung von Fotovoltaikanlagen oder Wärmepumpen die MwSt. von fünf auf neun Prozent steigen, für alkoholfreies Bier oder stark zuckerhaltige Getränke und Nahrungsmittel von neun auf 19 Prozent. Akzisen für Tabak und Alkohol sollen ab 2024 ebenfalls steigen.

In dem Entwurf ist auch vorgesehen, dass Ferienvoucher künftig nur noch für Staatsangestellte mit Monatseinkommen von höchstens 8000 Lei netto zur Verfügung gestellt werden, der Wert dieser steigt jedoch auf 1600 Lei. Im öffentlichen Bereich sollen die Zahl der Staatssekretäre und Berater sowie mehrere Führungsstellen abgebaut werden; letztere Maßnahmen sollen bis Ende laufenden Jahres vollzogen werden. 

Zusätzlich zielt der Entwurf darauf ab, Steuerflucht zu reduzieren, unter anderem ist vorgesehen, dass Einkommen natürlicher Personen, deren Herkunft nicht nachgewiesen werden kann, mit 70 Prozent besteuert werden.