„Überbrückungsbanken“ als Krisenbesänftiger

Nationalbank Rumäniens schafft eine zeitweilig aktive Finanzinstitution

Bukarest (ADZ) - Bridge-Bank (= in etwa: „Überbrückungsbank“) nennt die Nationalbank Rumäniens (BNR) einen neuen Typus einer Finanzinstitution, deren Regelwerk sie gegenwärtig ausarbeitet. Die Bank soll auf dem lokalen Finanzmarkt aktiviert werden und die Aufgabe haben, Handelsbanken zu übernehmen, die in Schwierigkeit geraten.

Die Bridge-Bank soll aus dem Garantiefonds der Depositen entstehen und von diesem beauftragt werden, Kreditinstitutionen zu übernehmen, die in schweren Liquiditäts- und Zahlungsfähigskeitsschwierigkeiten stecken. Gegenwärtig arbeite die BNR an den Einschätzungskriterien dieser Schwierigkeiten, welche eine Übernahme durch eine Überbrückungsbank auslösen können, meldet Mediafax.

Durch den Präventivvertrag mit den Internationalen Währungsfonds IWF hat sich Rumänien in diesem Jahr verpflichtet, bis Ende Oktober das Regelwerk für eine solche Überbrückungsbank auszuarbeiten. Während des gegenwärtig laufenden Kontrollbesuchs der IWF-Dekegation unter Jeffrey Franks soll auch dieses zusätzliche Instrument für schnelle Interventionen auf dem Finanzmarkt besprochen werden, durch welches die negativen Auswirkungen von Turbulenzen auf dem Finanzmarkt so gering wie möglich ausfallen und die Finanzstabilität so hoch wie möglich gehalten werden soll.

Adrian Vasilescu, der Chefberater des Gouverneurs der Nationalbank, erklärte, dass nach der Besprechung mit dem IWF und im Verwaltungsrat der BNR dieses neue Finanzinstrument auf den Markt gebracht wird. Es sei „eine der Reaktionen auf die Heftigkeit der Finanzkrise, die 2008 ausgebrochen ist“.

Innerhalb der Nationalbank Rumäniens finden schon seit Längerem Konsultationen statt bezüglich eines Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der gesetzlich festgeschriebenen Bankenaufsicht aus der Perspektive des Pleitengesetzes. Es geht vor allem um schnelle Maßnahmen zur Stützung bzw. Rettung von Banken, die ins Straucheln geraten.

Bisher ist es so, dass die BNR abwarten muss, bis alle gesetzlich vorgeschriebenen Etappen durchschritten sind, die von der Pleitegesetzgebung vorgesehen sind, ohne (vor- und oft rechtzeitig) eingreifen zu dürfen. Gegenwärtig unternimmt die BNR Schritte, um im Falle der Banken die Pleitengesetzgebung dermaßen abzuändern, dass die Nationalbank früher einschreiten kann – was in allen Fällen kostengünstiger ausfallen werde.

Deshalb soll die Überbrückungsbank eingeschaltet werden, durch welche die Verwaltung aller Aktiva und Passiva einer „Problembank“ übernommen wird.
Bridge-Banken sollen eine zeitlich begrenzte Funktionszeit haben und über eine möglichst umfassende Dienstleistungspalette verfügen, die von der BNR in jeden Einzelfall autorisiert wird. Arbeiten soll sie unter direkter Aufsicht der Zentralbank.

Praktisch im Laufe eines Wochenendes soll die Bridge-Bank die Geschäfte der Problembank übernehmen – sie irgendwie „entmündigen“ und gleichzeitig wieder funktionsfähig machen – mit allen ihren Depositen und Krediten und die Kontinuität der Funktion der Bank reibungs- und unterbrechungslos sichern. Freitags schließt die Problembank, montags öffnet die Überbrückungsbank, ohne dass sich nach Außen sichtbar etwas Entscheidendes verändert hat.

So bleiben auch die Verbindlichkeiten der Problembank gegenüber ihren Kunden aufrecht und man hofft, dass beispielsweise Forderungen nach vorzeitigen Rückerstattungen von Krediten – oft erst recht der Auslösegrund von finanziellen Turbulenzen und zur Beunruhigung der Bankenkunden – vermieden werden können.