Zusatzzahlung im Gesundheitswesen tritt in Kraft

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Bukarest (ADZ) - Ab April müssen Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Eigenbeitrag zwischen 5 und 10 Lei für den gesamten Aufenthalt bezahlen. Die Zusatzzahlung gilt für stationäre Aufenthalte, ausgenommen sind allerdings Notaufnahmen sowie Patienten die von der Zusatzzahlung befreit sind – darunter chronisch Kranke, die regelmäßig Krankenhausaufenthalte benötigen, Minderjährige, Schwangere, Invalide und Rentner mit einem monatlichen Einkommen unter 740 Lei.

Gesundheitsministers Eugen Nicolăescu erklärte dies am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Mediafax und fügte hinzu, dass Hausärzte 50 Prozent für gelistete Patienten sowie für Dienstleistungen erhalten werden.
Die Einführung der Zusatzzahlung beruht auf einer Übereinkunft der Regierung mit dem Internationalen Währungsfond (IWF) und wurde bisher mehrmals aufgeschoben.