MEINUNG UND BERICHT: Nachrichtenarchiv

Die Strafstrafe

In Deutschland gibt es irgendwo ein Gesetz, das garantiert, dass man für ein und dieselbe Tat nur einmal bestraft werden kann. Auch Wikipedia definiert: „Für den Bereich des Strafrechtes ist ‚ne bis in idem‘ als Verbot der Doppelbestrafung ein fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafprozesses. Er findet sich in unterschiedlichen Gestaltungen in allen modernen (Straf-)Rechtsordnung wieder.“ Im rechtlichen Wilden Westen hingegen – im...

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